Steuerfreie Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 45 EStG für die Überlassung von Mobiltelefonen an die Arbeitnehmer nicht entgegensteht, wenn der Arbeitgeber die Mobiltelefone zuvor von den Arbeitnehmern selbst zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat (im Streitfall lag der Kaufpreis der Mobiltelefone zwischen 1 € und 6 €).

Steuerbefreiung | Überlassung von Mobiltelefonen an Arbeitnehmer

Überlässt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer:innen Mobiltelefone auch für private Zwecke, so stellt diese Überlassung einen geldwerten Vorteil dar, der zu Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt. Nach § 3 Nr. 45 EStG ist der Vorteil aus der Überlassung der Mobiltelefone für private Zwecke steuerfrei.

Hingegen ist der Zuschuss für einen privaten Telefonanschluss (der Arbeitnehmer:innen) nicht begünstigt.

Anwendung der Grundsätze | Streitfall

Der BFH sah in der Konstellation des Kaufes unter Marktwert keinen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO. Es handelte sich nach Auffassung des BFH und entgegen der Ansicht des Finanzamts um eine wirtschaftlich angemessene, einfache und zweckmäßige Möglichkeit, sich Mobiltelefone für den betrieblichen Gebrauch zu beschaffen. 

Dies stehe der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 45 EStG nicht entgegen. Für die Nutzung der Mobiltelefone wurde daher zu Recht die Steuerbefreiung in Anspruch genommen.

 

Hinweis

Im Gegensatz zu der Überlassung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts einschließlich Zubehör an die Arbeitnehmer:innen sowie der Übernahme der Grundgebühr und der laufenden Kosten ist die Bezuschussung eines privat durch die Arbeitnehmer:innen abgeschlossenen Mobilfunkvertrags oder ein Zuschuss zur Anschaffung eines privaten Mobiltelefons nicht gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. 

Ohne Einzelnachweis erkennt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen                    20 % des Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20 € monatlich, als steuerfreien Auslagenersatz an, wenn das Handy der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gehört und der Handyvertrag von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer abgeschlossen wurde.

(BFH, Urt. v. 23.11.2022 - VI R 50/20)