RECK | AKTUELLE STEUERNACHRICHTEN
Infothek
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke
Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere – längere – Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. Dass bei extremen Stauverhältnissen die Umwegstrecke auch einmal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reicht jedoch nicht aus.
mehrVon Anwohnern aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder müssen entfernt werden
„Freiwillig Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden.
mehrAngst vor Corona-Virus: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt vor Reisebeginn
Das Nichterscheinen am Flughafen führt nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn.
mehrBei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
mehrErwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder kann Grunderwerbsteuer unterliegen
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.
mehrTrotz fehlender Kündigung bei Verbleib eines Partners in Wohnung - Beendigung des Mietverhältnisses
Wenn ein Paar Mieter einer Wohnung ist, kann das Mietverhältnis trotz fehlender Kündigung gegenüber dem ausziehenden Partner beendet sein, wenn der in der Wohnung verbleibende Partner die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Das Mietverhältnis ist in diesem Fall nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB beendet.
mehrSchwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Unwirksamkeit nur, wenn Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger Zweck des Vertrags ist
Wenn bei einem Grundstückskauf der Kaufpreis niedriger beurkundet wird als mündlich vereinbart, um Steuern zu hinterziehen, so führt dies regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Vertrags ist.
mehrNach unentgeltlicher Betriebsübertragung können nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers entstehen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG übernimmt, wenn laut Übertragungsvereinbarung “sämtliche Passiva” übergehen sollen.
mehrKein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
Es besteht kein Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.
mehrBetriebskosten: Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Pauschale oder Vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart
Wenn aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervorgeht, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, sodass von einer Pauschale auszugehen ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
12207 Berlin