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Zurück zur ÜbersichtKlausel zur Kürzung der Allianz Riesterrente ist unwirksam
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die von der Allianz Lebensversicherungs-AG verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für rechtswidrig erklärt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG dürfe diese Klausel in künftigen Verträgen nicht mehr verwenden und sich in laufenden Verträgen nicht mehr auf sie berufen (Az. 2 U 143/23).
Unwirksam sei nach Auffassung der Richter eine Klausel, die in einem als Altersvorsorgevertrag zertifizierten fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag im Falle geänderter Rechnungsgrundlagen zur Kürzung des Rentenfaktors berechtigt, wenn sie keine Rückanpassung des Rentenfaktors für den Fall sich bessernder Rechnungsgrundlagen vorsieht und der Vertrag dem Versicherungsnehmer auch keine hinreichende Möglichkeit bietet, auf die Rentenabsenkung durch höhere Einzahlungen zu reagieren.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben und es der Allianz Lebensversicherungs-AG untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf eine Klausel in Verträgen über eine fondsgebundene Riesterrente zu berufen, die sie zwischen Juni und November 2006 verwendet hat. Die Klausel sehe eine Reduzierung der Rente bei nachhaltig abgesunkener Rendite der Kapitalanlagen vor, aber keine entsprechende Rückanpassung bei verbesserten Verhältnissen.
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